Schilder für das „Vogelschutzgebiet Lahntal zwischen Marburg und Gießen"

Wichtiger Schritt für das Überleben geschützter Arten und die Erreichung der Schutzziele

von Björn Behrendt

Auf Anregung des NABU Fronhausen/Lahn e.V. erfolgte ab 30.11.2011 die Beschilderung des Landschaftsschutzgebietes „Vogelschutzgebiet Lahntal zwischen Marburg und Gießen“(VSG). Es handelt sich dabei um das grüne Landschaftsschutzgebiets-Schild mit dem Seeadler sowie das sogenannte „Vogelschild“, welche auf das Rast- und Brutgebiet von internationaler Bedeutung sowie entsprechendes Verhalten hinweisen.

Bis zum 30.08.12 wurden noch weitere Schilder an der stark frequentierten Schutzgebietszufahrt am Gewerbegebiet Kammäcker/Biegen, in der Nähe des Wanderfalkenbrutplatzes und an den VSG-Zugängen der Orte Roth und Argenstein aufgestellt.

Sehr erfreulich war dabei die gute Zusammenarbeit z.B. für die Auswahl der Schilderstandorte mit dem Forstamt Kirchhain (2 Gebietsbefahrungen!), der Oberen Naturschutzbehörde und der JUKO Marburg, welche die Schilder aufstellte.

Eine geradezu sensationelle Folge der Beschilderung und informierenden Präsenz der Schutzgebietsbetreuer war eine Kranichrast mit bis zu 300 Kranichen vom 1.3.12 bis zum 3.3.12 auf der „Ausgleichsfläche Schneider“ und dem angrenzenden Schenkenwäldchen.

Das Vogelschutzgebiet erstreckt sich auf gut 700ha über die weitläufige Auenlandschaft der Lahn zwischen Niederweimar und Odenhausen.

 

Zweck der Unterschutzstellung ist es, die Lebensräume und Lebensstätten derjenigen im Gebiet vorkommenden Vogelarten zu erhalten und wiederherzustellen, um ihr Überleben und ihre Vermehrung zu sichern. Dies gilt für die Arten Singschwan, Zwergdommel, Silberreiher, Fischadler, Wiesen-, Korn- und Rohrweihe, Merlin und viele mehr.

Schutzzweck ist ferner der Schutz der Lebensräume als Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiet sowie als Rastplatz für regelmäßig wandernde Vogelarten. Dies gilt für die Arten Krick-, Knäck- und Reiherente, Zwerg- und Schwarzhalstaucher, Kiebitz, Bekassine und viele mehr.

Die vollständige Verordnung sowie die Karte befinden sich im unten angegebenen Link.

 

 

Schutzgebietsverordnung und Karte mit den Grenzen des VSG