Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Habicht (Accipter gentilis) zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählt. Auf den Grünspecht, Vogel des Jahres 2014, folgt damit ein Greifvogel, der wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den 1970er Jahren verboten ist.
Wer Habichte beobachten möchte, braucht Geduld – führt der meist scheue Waldvogel doch häufig ein eher verstecktes Leben. Oft ist er nur für Sekunden während seiner Jagdflüge zu sehen. In der
Größe ist er mit einem Bussard vergleichbar, wobei der Habicht kräftiger aussieht und im Flug gut an seinem langen Schwanz zu erkennen ist. Die breiten und relativ kurzen, abgerundeten Flügel
sind bei erwachsenen Tieren grau gefärbt. Die Unterseite ist hell mit schmalen, schwarzen Querstreifen gebändert oder „gesperbert“. Typisch sind der helle Überaugenstreif und die gelb bis orange
gefärbte Iris. Bei älteren Habichten steigert sich die Farbe bis ins Rubinrote. Junge Habichte tragen ein graubraunes Gefieder. Ihre Unterseite ist nicht gesperbert, sondern zeigt ein
Tropfenmuster.
Im direkten Vergleich fällt das Weibchen des Habichts leicht durch die kräftigere Statur auf.
Die Partner eines Habichtpaares unterscheiden sich vor allem in ihrer Statur. Wie bei den meisten Greifvögeln sind weibliche Tiere deutlich größer und schwerer. Durchschnittlich werden sie 60
Zentimeter lang und 1130 Gramm schwer. Ihre Partner dagegen erreichen 53 Zentimeter Körperlänge und sind mit circa 850 Gramm fast um ein Drittel leichter. Auch die Flügelspannweite hilft bei der
Bestimmung des Geschlechts: Weibchen kommen im Durchschnitt auf 115 Zentimeter, die Männchen auf nur 100 Zentimeter.
Aus den Baumkronen heraus startet der Habicht zu einer rasanten Jagd.
Der Körperbau des Habichts ist perfekt an schnelle Kurzstreckenflüge angepasst: Seine kraftvolle Muskulatur macht ihn zum überlegenen Schnellstarter. Kurze Flügel und ein langer Schwanz verleihen
ihm eine besondere Wendigkeit, so dass er auch im dichten Unterholz jagen kann. Bei der Jagd wechseln sich mehrere rasche und kräftige Flügelschläge mit Gleitflugphasen ab. Nur selten kreist ein
Habicht mit gefächerten Schwanzfedern über seinem Revier. Ein häufig kreisender Greifvogel ist der Mäusebussard, der mit langen breiten Flügeln und kurzem Schwanz besser dafür ausgestattet
ist.
Außerhalb der Brutzeit sind Habichte kaum zu hören. Während der Balz ab Februar ertönen am Nest sowie bei Störungen erste längere “kja-kja-kja ...“-Rufreihen, die mehrere hundert Meter weit
reichen. Mit einem kurzen „gjak“ oder „gjik“ verständigen
sich Habichtpaare untereinander.
© Tim Spahr | XenoCanto XC183577
Habicht mit Beute
Oft jagen Habichte von einem versteckten Ansitz, manchmal aus einem niedrigen Suchflug heraus. Nur selten kann man ihn auch bei der Jagd im Sturzflug beobachten. Sein scharfer Blick hilft ihm,
seine Beute über weite Entfernungen zu entdecken. Kaum hat er sie erspäht, spurtet er rasant los und überwindet Hindernisse wie ein fliegender Hürdenläufer. Äußerst geschickt nutzt er dabei jede
Möglichkeit in Deckung zu bleiben.
„Illegal abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte sind nach wie vor trauriger Alltag. Es gibt immer noch einzelne Jäger, die ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane sehen.
Auch bei Geflügel- und Taubenzüchtern ist der Habicht besonders unbeliebt. Jährlich stellen Polizisten und Tierschützer in Deutschland Habichtfangkörbe sicher – viele davon in der Nähe von
Taubenhaltungen“, sagte NABU-Vizepräsident Helmut Opitz.
Nach aktuellen Erfassungen leben in Deutschland 11.500 bis 16.500 Brutpaare. Eine der höchsten Siedlungsdichten von Habichten weltweit hat die Hauptstadt Berlin mit etwa 100 Brutpaaren.
„Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt“, so die Verbände. NABU und LBV fordern, dass entsprechende Straftaten systematisch erfasst, aufgeklärt und angemessen geahndet werden.
Dafür müssen speziell geschulte Einheiten und Koordinationsstellen bei der Polizei und den Naturschutzbehörden der Länder in allen Bundesländern eingerichtet werden. Als Vorbild ist hier die
Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen zu nennen. Seit 2005 widmet sie sich unter anderem der Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung. Die im Umweltministerium
angesiedelte Einrichtung arbeitet intensiv mit den Polizeibehörden zusammen, um eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen.
NABU und LBV sprechen sich dafür aus, neben der Benutzung auch den bislang erlaubten Verkauf von Habichtfangkörben zu verbieten. In der Umgebung von Greifvogelnestern müssten Horstschutzzonen
eingerichtet werden, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit zwischen März und Juni ruhen sollten, so wie dies in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgesehen
ist. Das Aushorsten von jungen Habichten in freier Natur für die Falknerei sollte nicht mehr zugelassen werden.
NABU und LBV haben als Signal gegen die illegale Greifvogelverfolgung gemeinsam mit dem Komitee gegen den Vogelmord eine bundesweite Meldeaktion gestartet. Aktuell aufgestellte Fallen,
vergiftete oder angeschossene Greifvögel können ab sofort unter der Telefonhotline 030-284984-1555 gemeldet werden. Unter dieser Nummer bieten Experten Hilfe beim Erkennen, Dokumentieren und
Anzeigen illegaler Aktivitäten. Darüber hinaus werden auch zurückliegende Fälle illegaler Greifvogelverfolgung erfasst, zu melden unter www.NABU.de/verfolgung-melden.